AGB

Delychi GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Gültig für B2B-Geschäfte)

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Delychi GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern (nachfolgend „Käufer“) über den Verkauf, die Lieferung oder Installation von Waren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB gelten ebenfalls für Gutscheine oder individuell vereinbarte Leistungen, die im Online-Shop des Verkäufers angeboten werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Soweit Individualabreden zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden, haben diese Vorrang vor diesen AGB.

2) Vertragsschluss

2.1 Die in Online-Shop oder Werbematerialien des Verkäufers dargestellten Waren stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Kaufangebot abzugeben.

2.2 Der Käufer kann ein verbindliches Angebot (Bestellung) über das Online-Bestellformular, per E-Mail, Fax, Telefon oder auf dem Postweg an den Verkäufer richten. Mit Abgabe der Bestellung erklärt sich der Käufer rechtlich bindend zum Kauf der im Warenkorb bzw. in der Bestellung aufgeführten Produkte bereit.

2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail, Fax), durch den Versand der Ware oder durch Aufforderung zur Zahlung anzunehmen. Nimmt der Verkäufer das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, so gilt es als abgelehnt und der Käufer ist nicht mehr an seine Erklärung gebunden.

2.4 Bei Auswahl von Online-Zahlungsmethoden (z. B. PayPal, Amazon Payments) kann das Angebot bereits mit erfolgreicher Zahlung oder ausdrücklicher Zahlungsaufforderung als angenommen gelten. Die Vertragsunterlagen werden üblicherweise intern gespeichert und können dem Käufer bei Bedarf elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

2.5 Der Käufer ist verpflichtet, seine Angaben in der Bestellung sorgfältig zu prüfen. Für Fehler (z. B. falsche Adressangaben) und deren Folgen haftet der Käufer, sofern diese nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die in den Produktdarstellungen aufgeführten Preise verstehen sich – sofern nicht anders vermerkt – zuzüglich Versand- und sonstiger Nebenkosten. Gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders ausgewiesen.

3.2 Preisanpassungsrecht: Wenn sich zwischen Bestellung und Lieferung wesentliche Kostenelemente (z. B. Materialkosten, Transportkosten, Zölle oder Lieferantenpreise) erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis für noch nicht gelieferte Ware in entsprechend angemessenem Umfang anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 5 % des ursprünglichen Nettopreises, sind sowohl Verkäufer als auch Käufer berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Ware teilweise zurückzutreten (Teilrücktritt).

3.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen (insbesondere in Länder außerhalb der EU) können weitere Kosten wie Zölle, Steuern oder Bankgebühren anfallen, die vom Käufer zu tragen sind.

3.4 Dem Käufer stehen die vom Verkäufer im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsarten (z. B. Vorkasse, PayPal, Kreditkarte) zur Verfügung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder leistet er nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

3.5 Stellt der Verkäufer nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers fest (z. B. Zahlungseinstellung, Insolvenz), kann er vom Käufer Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Geltendmachung angemessener Schäden berechtigt.

4) Lieferung und Versandbedingungen

4.1 Liefergebiet und -adresse: Der Verkäufer liefert im vereinbarten Liefergebiet an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferanschrift oder stellt die Ware auf Wunsch des Käufers zur Abholung bereit. Änderungen der Lieferanschrift sind dem Verkäufer rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen; anfallende Mehrkosten trägt der Käufer.

4.2 Gefahrübergang (B2B): (1) Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des BGB (§ 14 BGB), so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach § 447 BGB bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Personen auf den Käufer über.
(2) Wählt der Käufer die Abholung beim Verkäufer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten im Lager bzw. Standort des Verkäufers über.
(3) Wünscht der Käufer eine zusätzliche Transportversicherung, kann der Verkäufer diese im Einzelfall im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen.

4.3 Teillieferung und Teilrücktritt: Kann der Verkäufer aufgrund fehlender Selbstbelieferung (z. B. Verzögerungen beim Vorlieferanten) nicht alle bestellten Artikel fristgemäß liefern, ist er berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und die ausstehenden Artikel binnen angemessener Frist nachzuliefern. Sollte die noch ausstehende Ware dauerhaft nicht verfügbar sein, ist der Verkäufer zum Teilrücktritt berechtigt und erstattet dem Käufer bereits geleistete Zahlungen für diesen Teil. Der Käufer kann nur dann vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn ihm die Teillieferung objektiv nicht zumutbar ist.

4.4 Verzögerte Abnahme / Annahmeverzug: (1) Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab oder verweigert er ohne triftigen Grund die Annahme, kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und hierfür eine angemessene Lagerpauschale erheben.
(2) Bleibt der Käufer auch nach einer angemessenen Fristsetzung die Abnahme schuldig, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 % des Nettowarenwerts kann erhoben werden, sofern der Verkäufer keinen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.5 Höhere Gewalt und andere Hindernisse: Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Maßnahmen), die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet der Verkäufer nicht für etwaige Verzögerungen oder Ausfälle, wird den Käufer jedoch unverzüglich informieren und sich bemühen, nach Wegfall des Hindernisses schnellstmöglich zu liefern.

5) Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers.

5.2 Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Käufer die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter, tritt er schon jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

5.3 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung vor, kann der Verkäufer die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Nach angemessener Frist oder endgültiger Leistungsverweigerung ist der Verkäufer zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt, um seine Forderungen zu befriedigen.

6) Mängelhaftung (Gewährleistung)

6.1 Beschaffenheit der Ware
(1) Bei Produkten der Eigenmarke Mextronic („Mextronic-Produkte“) richtet sich die Beschaffenheit nach den in den jeweiligen Produktspezifikationen genannten Leistungsmerkmalen. Sofern im Datenblatt oder in der Produktbeschreibung eine bestimmte Garantiezeit aufgeführt ist, gilt diese.
(2) Für sämtliche Dritthersteller-Produkte (Fremdmarken) gelten allein die technischen Spezifikationen und Herstellerangaben des Originalherstellers. Sämtliche Katalog-, Werbe- oder Online-Angaben des Verkäufers stellen nur unverbindliche Informationen dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaften vereinbart wurden.

6.2 Gewährleistungsfrist
(1) Mextronic-Produkte: Weist das Produktspezifikationsblatt eine bestimmte Gewährleistungs- oder Garantiezeit aus, so gilt diese. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
(2) Dritthersteller-Produkte: Bei B2B-Verkäufen übernimmt der Verkäufer eine Gewährleistung für ein Jahr ab Übergabe, sofern keine längere gesetzliche Frist eingreift (z. B. bei Bauprodukten).

6.3 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mengenabweichungen, Transportschäden und erkennbare Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von acht Werktagen nach Übergabe schriftlich (z. B. per E-Mail oder Fax) beim Verkäufer zu rügen. Andernfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt.
(2) Versteckte Mängel sind innerhalb von acht Werktagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge nicht fristgerecht, können diesbezügliche Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

6.4 Rechtsfolgen bei Mängeln
(1) Der Verkäufer ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach eigener Wahl eine Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Nacherfüllung nach angemessenen Versuchen nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(2) Veränderungen oder Reparaturen, die vom Käufer oder Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden, lassen die Ansprüche auf Gewährleistung entfallen, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

6.5 Haftungsausschlüsse
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, unzureichende Lagerung, übermäßige Beanspruchung, Fremdeingriff oder höhere Gewalt verursacht wurden. Wird die Verwendung der Ware nach Auftreten eines Mangels fortgesetzt, haftet der Verkäufer nicht für daraus resultierende Folgeschäden.

6.6 Zwingende Haftung
Die vorstehenden Regelungen (z. B. Haftungsbegrenzungen) gelten nicht, soweit der Verkäufer nach Produkthaftungsgesetz oder in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gesetzlich zwingend haftet.

7) Haftung

7.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Mittelbare und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Betriebsunterbrechung, sind ausgeschlossen.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

7.4 Sofern der Käufer die erworbene Ware in medizinischen, militärischen, nuklearen oder anderen sicherheitskritischen Bereichen einsetzt, ohne dass hierfür eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers bzw. entsprechende Freigabe vorliegt, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden oder Ansprüche.

8) Besondere Bedingungen: Kundenspezifische Verarbeitung/Anfertigung

8.1 Erforderliche Unterlagen (Zeichnungen, Vorlagen, Daten etc.) für eine kundenspezifische Verarbeitung oder Anfertigung sind vom Käufer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Käufer sichert zu, dass er über die notwendigen Rechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) verfügt, um diese dem Verkäufer zu überlassen.

8.2 Verstößt der Käufer gegen Rechte Dritter (insbesondere Immaterialgüterrechte) durch die vom Verkäufer vertragsgemäß verwendeten Materialien und wird der Verkäufer deswegen in Anspruch genommen, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen und Kosten (u. a. Anwalts- und Gerichtskosten) frei.

8.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn die gelieferten Inhalte gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen oder diskriminierenden, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlich unzulässigen Charakter aufweisen.

9) Besondere Bedingungen: Montage-/Einbauleistungen

9.1 Sofern der Verkäufer sich zur Montage oder zum Einbau der gelieferten Ware beim Käufer verpflichtet hat, sind Zeitpunkt, Ort und Umfang der Leistung gesondert festzulegen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die entsprechenden Voraussetzungen (z. B. Stromanschlüsse, Zugänglichkeit) gegeben sind.

9.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung trägt bis zum Abschluss der Montagearbeiten und Übergabe an den Käufer der Verkäufer. Danach geht die Gefahr auf den Käufer über.

9.3 Kommt es durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. fehlende Voraussetzungen, Verzug bei Vorbereitung), zu Verzögerungen, kann der Verkäufer vom Käufer Ersatz des entstandenen Mehraufwands verlangen und die vereinbarten Fristen angemessen verlängern.

10) Besondere Bedingungen: Reparaturleistungen

10.1 Im Falle von Reparaturaufträgen hat der Käufer dem Verkäufer vollständige Informationen zum Fehlerbild sowie ggf. zusätzlich benötigte Dokumentationen oder Ersatzteile bereitzustellen.

10.2 Die Reparatur erfolgt üblicherweise im Betrieb des Verkäufers, sofern nicht anders vereinbart. Der Käufer übernimmt die Kosten und Gefahr des Transports. Auf Wunsch und Kosten des Käufers kann der Verkäufer einen geeigneten Versand oder eine Transportversicherung veranlassen.

10.3 Nimmt der Käufer nach Fertigstellung der Reparatur das reparierte Produkt nicht ab oder zahlt die fälligen Reparaturkosten nicht, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Eventuelle Lagerkosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer kann die reparierte Sache nach angemessener Frist verwerten, sofern eine Begleichung der Kosten nicht erfolgt.

10.4 Soweit die Gewährleistungsfrist eines beim Verkäufer erworbenen Produkts abgelaufen ist oder die Schäden nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallen, sind die Reparaturkosten vom Käufer zu tragen.

11) Einlösung von Aktionsgutscheinen

11.1 Aktionsgutscheine sind zeitlich befristete Gutscheine, die unentgeltlich oder im Rahmen von Werbeaktionen ausgegeben werden und nicht käuflich zu erwerben sind. Sie können nur im angegebenen Zeitraum im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden.

11.2 Aktionsgutscheine können nicht in Bargeld ausgezahlt, verzinst oder mit anderen Aktionen kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.3 Wird ein mit Aktionsgutschein (teil-)bezahltes Produkt rechtmäßig zurückgesendet, wird nur der vom Käufer tatsächlich gezahlte Betrag erstattet; ein Anspruch auf erneute Ausstellung oder Gutschrift des Aktionsgutschein-Betrages besteht nicht.

12) Einlösung von Geschenkgutscheinen

12.1 Geschenkgutscheine sind Gutscheine, die vom Käufer gegen Bezahlung erworben werden können und zu einem bestimmten Wert im Online-Shop des Verkäufers einlösbar sind.

12.2 Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, sofern nicht auf dem Gutschein ein anderer Zeitraum angegeben ist. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

12.3 Geschenkgutscheine können an Dritte weitergegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Legitimation des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

13) Anwendbares Recht

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern diese auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind.

13.2 Bei grenzüberschreitenden Geschäften kann es zu abweichenden zwingenden Verbraucher- oder Arbeitsschutzvorschriften im Bestimmungsland kommen. Soweit der Käufer jedoch als Unternehmer im Sinne des BGB auftritt, findet vorrangig deutsches Recht Anwendung.

14) Gerichtsstand

14.1 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist daneben berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.