AGB

Delychi GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version: 1.53
Gültig ab: 01.05.2025

(Gültig ausschließlich für B2B-Geschäfte mit Unternehmern i.S.d. §14 BGB)

Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem oben genannten Gültigkeitsdatum abgeschlossen werden. Frühere Verträge unterliegen der jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung.

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Delychi GmbH („Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Käufer“) über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie über sonstige Leistungen. Montage- oder Einbauleistungen schuldet der Verkäufer nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Diese AGB gelten auch für Gutscheine, projektbezogene Leistungen und kundenspezifische Anfertigungen, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individualabreden haben Vorrang.

2) Vertragsschluss

2.1 Produktdarstellungen, Datenblätter, Berechnungen oder sonstige Angaben stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2.2 Der Käufer gibt durch Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Versand der Ware oder ausdrückliche Zahlungsaufforderung zustande.

2.3 Technische Hinweise, Beleuchtungsberechnungen oder Empfehlungen dienen der Information und begründen keine Garantie oder Projektverantwortung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Versand- und Nebenkosten.

3.2 Bei erheblichen, nicht vom Verkäufer beeinflussbaren Kostenänderungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist eine angemessene Preisanpassung zulässig. Übersteigt die Anpassung 5 % des Nettopreises, sind beide Parteien zum Teilrücktritt berechtigt.

4) Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.

4.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Käufer zumutbar.

5) Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.

6) Mängelhaftung (Gewährleistung)

6.1 Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Produktspezifikationen. Eine Garantie besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Gesetzlich zwingende Ausnahmen (z. B. Bauwerksbezug, Produkthaftung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) bleiben unberührt.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel anzuzeigen.

6.3a Konkretisierung der Mängelanzeigefrist:
– Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
– Verdeckte Mängel spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

6.4 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung berechtigt. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen oder Unzumutbarkeit kann der Käufer mindern oder zurücktreten.

6.5 Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei:
– geringfügigen technisch unvermeidbaren Abweichungen,
– natürlichem Verschleiß,
– unsachgemäßer Installation, Montage oder Verkabelung,
– ungeeigneten oder vom Datenblatt abweichenden Betriebsbedingungen,
– Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- oder Wartungshinweisen,
– Änderungen oder Eingriffen durch den Käufer oder Dritte ohne Zustimmung des Verkäufers.

6.6 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

6.7 Kosten der Nacherfüllung werden nur im gesetzlich geschuldeten Umfang übernommen. Aus- und Einbaukosten werden nur erstattet, wenn der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand und die Kosten erforderlich sowie verhältnismäßig sind. Unverhältnismäßige Kosten können abgelehnt oder auf ein angemessenes Maß begrenzt werden.

6.8 Projektbezogene Eignung:
Der Käufer ist verantwortlich für die Eignung der Produkte für das konkrete Projekt, den Einsatzort sowie technische und normative Anforderungen. Empfehlungen oder Berechnungen des Verkäufers erfolgen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

7) Haftung

7.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist – soweit zulässig – der Höhe nach auf das Zweifache des Netto-Auftragswertes begrenzt.

7.3 Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Vertragsstrafen und Drittansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8) Kundenspezifische / projektbezogene Produkte

8.1 Bei Sonder- oder Projektanfertigungen (z. B. Sonderlängen, kundenspezifische Konfigurationen) ist ein Rücktritt oder Umtausch ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel vorliegt.

8.2 Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.

9) Montage- und Einbauleistungen

9.1 Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Der Käufer stellt alle Voraussetzungen sicher.

9.2 Verzögerungen durch Umstände im Verantwortungsbereich des Käufers berechtigen zur Anpassung von Fristen und zur Abrechnung von Mehraufwand.

10) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.

10.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Verkäufers.

11) Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.